Neues zum neuen Sportfördergesetz

Im November wurde das neue Sportfördergesetz im Thüringer Landtag verabschiedet, dann wurde es still und bei Vereinen wie auch den Kommunen herrschte Unsicherheit, wann das Gesetz Gültigkeit erhält. Nun informiert der LSB über eine 2019 geltende Übergangsregelung vor Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2020.

Aufgabe der Vereine und Kommunen wird es nun im kommenden Jahr sein, bestehende Nutzungsvereinbarungen und -verträge zu überprüfen und ggf. dem Gesetz entsprechend zu erneuern. Gerade bei langfristigen Verträgen wird zu prüfen sein, welche Nutzungsformen für Vereine kostenpflichtig sein sollen (s. letzter Absatz).

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