Weitere Lockerungen im Sport

 

Seit dem 13. Juni dürfen Thüringens Sportvereine wieder praxisnäher Sporttreiben. So muss bei Sportarten, die nicht ohne direkten Körperkontakt betrieben werden können, kein Mindestabstand mehr eingehalten werden. Um den Sportbetrieb wirklich wiederaufnehmen zu können und das Infektionsrisiko zu minimieren, gilt es einige Auflagen zu beachten. Unter anderem müssen die Sportvereine ein auf ihre Sportarten und Sportstätten angepasstes Infektionsschutzkonzept vorhalten. Zu jeder Vereinsveranstaltung (Training, Vorstandssitzung, Arbeitseinsatz, Versammlung, etc.) muss zudem eine Teilnehmerliste angefertigt und für vier Wochen aufbewahrt werden.

Unter dem Link  findet ihr die wichtigsten Punkte im Überblick

https://www.thueringen-sport.de/news/news-details/news/neue-verordnung-veroeffentlicht-weitere-oeffnungen-des-sportbetriebs-im-ueberblick/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=f9c64ae42e0550412aecae2cb2a8e887

Unter folgenden Link findet ihr alle Fragen für den Sportbetrieb geltenden Punkte auf der Internetseite des LSB Thüringen zusammengefasst:

https://www.thueringen-sport.de/service/coronavirus/

 

 

Zurück